24. April 2021
Heute ist eine weitere Änderung der Nds. Corona-Verordnung in Kraft getreten. Für den Sport sind keine Änderungen enthalten.
Das Kindertraining ist wegen der Feststellung der Hochinzidenz (mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner pro Woche) für den Landkreis Helmstedt ab dem 20. April untersagt worden.
Es kann erst wieder aufgenommen werden, wenn wir wieder unter den Wert von 35 sinken, wie es Anfang März der Fall war. Dieser Wert muss an 5 Werktagen hintereinander unter 35 liegen. Das Wochenende bleibt unberücksichtigt. Zur Zeit liegt die Inzidenz bei 85, also leider noch viel zu hoch.
Die Regelungen hierzu sind aus der Corona-Verordnung aus dem § 2 Abs. 1, Satz 4+5, Absatz 3, Nr. 10 und Abs. 4 zu ersehen. Am besten erst den Absatz 4 lesen.
Günter Sievert
20. April 2021
Mit Wirkung vom 19.04.2021 ist eine neue Fassung der niedersächsichen Corona-Verordnung in Kraft getreten. Es gibt ein paar Änderungen, aber keine den Sport betreffend.
Bei einem Telefonat mit der Stadtverwaltung wurde mir heute bestätigt, dass das Elmstadion für den Sportbetrieb nicht gesperrt wird und das Training zu allein oder zweit im Elmstadion entsprechend der Verordnung weiterhin möglich ist. Es können bei Einhaltung der Abstände gleichzeitig mehrere Duos trainieren. Das Kindertraining muss aber bis auf Weiteres ausfallen.
Ein Hygieneplan wird von mir am Regieturm ausgehängt.
Günter Sievert
18. April 2021
Am 17.04.2021 lag die Corona-Inzidenz am fünften Tag in Folge über 100. Sie stieg auf 117. Es blieb dem Landrat des Kreises Helmstedt nichts anderes übrig als die Hochinzidenz festzustellen.
Das hat auch Auswirkungen auf den Vereinssport.
Das Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern ist ab Dienstag nicht mehr möglich. An diesem Tag tritt die neue Verfügung des Landkreises Helmstedt in Kraft (siehe unten Auszug aus der Verfügung).
„Anstelle der Regelungen über sportliche Betätigungen und die Nutzung von Sportanlagen nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 10 und Abs. 4 und 5 sowie nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der derzeit geltenden Fassung der Nds. Corona-Verordnung sind § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 10 und Abs. 4 sowie der § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Nds. Corona-Verordnung in der am 6. März 2021 geltenden Fassung anzuwenden.Somit ist die Individualsportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen nur noch allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands gestattet.
Die Ausnahme für die Sportausübung von Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren gilt nicht mehr. Es gelten die vorgenannten Regelungen zur Individualsportausübung.“
Morgen, am 19. April, findet zunächst das letzte Training der Jugendlichen und Erwachsenen in Zweierteams ab 17.00 Uhr im Elmstadion statt. Dann müssen wir abwarten, was in der nächsten Zeit noch gestattet wird.
Günter Sievert
14.04.2021
Trotz Kälte und etwas Hagel kamen 10 Kinder zum Training ins Elmstadion. Zum Auftakt liefen die Kinder 7 Minuten über einen kleinen Hürdenparcours. Nach der Gymnastik folgten kurze Sprints über die kleinen Hürden. In den letzten 15 Minuten probierten sie das Werfen mit Tennisringen. Mit dem obligatorischen Auslaufen (ca. 300m auf dem Rasen) endete das Training.
Gestern stieg in Deutschland die Corona-Inzidenz auf 140, heute liegt sich schon bei 151. Im Kreis Helmstedt wurden gestern109 erreicht. Die Gefahr, dass das Training wieder eingestellt werden muss, ist leider sehr groß. Am Freitag findet das Training statt. Danach ist es ungewiss.
Leider können wir das für den 25. April im Elmstadion geplante Kindersportfest (siehe Eintrag vom 10.01.2021) nicht austragen. Die derzeitigen Corona-Regeln lassen einen Wettkampf nicht zu.
Günter Sievert