Jubiläumsveranstaltungen finden 2022 statt

Mitteilung des Schöninger Bürgermeisters
Die neue Corona-Verordnung ist am Wochenende beschlossen und verkündet worden. Für den Sportbereich ergeben sich folgende Regelungen:
Nach § 2 Abs. 3 Nr. 10 der VO gelten die Kontaktbeschränkungen nach Absatz 1 und das Abstandsgebot nach Absatz 2 nicht bei sportlicher Betätigung von insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten.
Im § 2 Abs. 4 der VO ist geregelt:
Über Absatz 3 Satz 1 Nr. 10 hinaus sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freiem Himmel, ausgenommen Schwimmbäder und ähnliche Anlagen, zur Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen unter den Voraussetzungen der Sätze 2 und 3 zulässig. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandsgebots nach Absatz 2 Satz 1 betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
Bei der sportlichen Betätigung entfällt nach § 3 Abs. 4 Nr. 7 der VO das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Ein Hygienekonzept nach § 4 der VO ist weiterhin erforderlich, da es sich bei den Sportanlagen um öffentlich zugängliche Einrichtungen handelt. Ich gehe davon aus, dass die vorhandenen Hygienekonzepte der verschiedenen Sportfachverbände verwendet bzw. entsprechend angepasst werden können.
Die Ausnahme von den Betriebsverboten sowie Betriebs- und Dienstleistungsbeschränkungen findet sich im § 10 Abs. 1 Nr. 7 der Vo. Dort heißt es: Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung allein oder mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten und die sportliche Betätigung nach § 2 Abs. 4 auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt.
Ich gebe hiermit die städtischen Sportanlagen in dem sich aus der Verordnung ergebenen Umfang und unter Beachtung der geltenden Hygienereglungen frei. Des Weiteren ordne ich an, dass zur Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung die Daten (Familienname, Vorname, vollständige Anschrift und Telefonnummer der jeweiligen Person sowie das Erhebungsdatum und die Erhebungsuhrzeit) nach § 5 dieser VO jeweils zu erheben sind.
Die städtischen Sporthallen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Sollte sich die Inzidenzzahl im Landkreis Helmstedt dauerhaft auf über 100 einstellen, würden bei Anordnung die Regelungen von letzter Woche wieder gelten. Hierzu würde es aber eine gesonderte Nachricht geben.
wie bereits schon angekündet ist, lässt die aktuelle CORONA-Situation das Durchführen der geplanten Jahreshauptversammlung am 12. März 2021 nicht zu. Entsprechend unserer Satzungsvorgaben und den geltenden Corona-Verordnungen wird ein neuer Termin rechtzeitig bekannt gegeben.
Einige Information möchte ich im Namen des Vorstands vorab mitteilen:
- der Mitgliederstand mit 999 für 2020 weist keinen auffälligen „CORONA-Verlust“ auf. Eine Reduzierung von 40 Mitgliedern stellt einen normalen Fluktuationsverlust dar. Mit den erheblich eingeschränkten Sportangeboten konnte jedoch der reduzierte Mitgliederstand Corona bedingt nicht ausgeglichen werden. Für 2021 sieht die aktuelle Situation vergleichbar aus.
- der Kassenabschluss für 2020 weist ein ausgeglichenes aber erheblich verzerrtes Bild auf. Die Gesundheitssportangebote mussten eingestellt und in 2020 abgerechnet werden. Übungsleiterzuschüsse wurden gekürzt und die aktuelle Anzahl der Mitglieder wirkt sich beitragsreduzierend für 2020 aus. Der Vorstand wird die Ausgabenseite für 2021 zurückhaltend und kritisch begleiten. Details werden auf der hoffentlich recht bald stattfindenden Jahreshauptversammlung erläutert.
- ein äußerst wichtiger Tagesordnungspunkt sind die Neuwahlen des Vorstands. Alle Vorstandspositionen können neu besetzt werden. Ralph Roy als Kassenwart und Gabi Sosnowicz als Schriftleiterin stehen für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Für das Funktionieren unseres Vereins müssen diese wichtigen Vorstandspositionen besetzt werden. Beide haben sich bereit erklärt für eine ausreichend lange Einarbeitungszeit zur Verfügung zu stehen. Ich bitte dies unbedingt in den Abteilungen und Gruppen abzufragen und hoffe, dass wir aus unserem großen Mitgliederbestand Einige für diese ehrenamtliche Tätigkeit begeistern können. Interessenten sollten sich beim Vorstand melden, auch Vorschläge können dem Vorstand mitgeteilt werden.
- hinweisen möchte der Vorstand auch auf 6 Online-Sportangebote, die inzwischen über Zoom genutzt werden können. Details sind auf unserer Webseite, - https://www.mtv-schoeningen.de - zu erfahren. Bei Interesse ist bitte Kontakt mit den Übungsleiterinnen aufzunehmen.
Trotz der etwas komplizierten Zeiten denke ich – es gibt Hoffnung. Der Vorstand freut sich auf ein baldiges Wiedersehen.
Leitet diese E-Mail bitte an alle erreichbaren Mitglieder weiter. Vielen Dank.