Sport mit neuen Corona-Regeln

08.03.2021

Die neuen Regeln wurden gestern veröffentlicht. Zu finden z. B. auf der Seite des LSB Niedersachsen.

Auszug aus

Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 06.03.2021

§ 2   Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot

Absatz 3, Satz 1

...

Nr. 10

Nr. 10 bei sportlicher Betätigung von insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten,

Absatz (4), Satz 1 Über Absatz 3 Satz 1 Nr. 10 hinaus sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freiem Himmel, ausgenommen Schwimmbäder und ähnliche Anlagen, zur Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen unter den Voraussetzungen der Sätze 2 und 3 zulässig. Satz 2 Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandsgebots nach Absatz 2 Satz 1 betreten und genutzt werden. Satz 3 Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.

Sobald etwas vom Landkreis Helmstedt oder der Stadt Schöningen zu erfahren ist, erfolgt eine weitere Information.

Im Laufe des heutigen Tages, habe ich bei der Stadt Schöningen niemanden erreicht, der mir hätte Auskunft geben können (08.03.2021, 16.34 Uhr). 

 

Günter Sievert

 

 

 

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