Wiederaufnahme des Judotrainings

Liebe Judoka,

unser niedersächsischer Sportminister Boris Pistorius hat es richtig erkannt: Viele Sportarten – wie Judo – machen „erst mit einem Zweikampfverhalten und einem ‚echten Gegenüber‘ so richtig Spaß und Sinn.“

In den Medien werdet Ihr es sicherlich bereits verfolgt haben: Ab Montag, 06.07.2020 ist unter bestimmten Voraussetzungen wieder Kontaktsport mit Körperkontakt erlaubt. Auch der Judosport profitiert davon sehr.

Die Grundvoraussetzungen sind, dass der Trainingsbetrieb in einer festen Gruppe und mit nicht mehr als 30 Personen stattfindet. Auch gehört die Erfassung aller Teilnehmendendaten des Trainings zu den Auflagen. Hierzu gehören der Familienname, Vorname, die vollständige Anschrift, Telefonnummer, Trainingsbeginn und -ende. Diese Daten müssen auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden können, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können und sind nach spätestens vier Wochen zu löschen. Achtung: Der Erfassungsbogen für Trainingsteilnehmende des DJB erfasst nicht die vollständige Adresse.

Der NJV hat seine „sportartspezifischen Hinweise“ auf Basis der neuen Niedersächsischen Verordnung aktualisiert und entsprechend auch eine Vorlage angefügt, an der sich Vereine orientieren können. Auf einen DSGVO-konformen Umgang ist hier natürlich zu achten.

Weitere Hinweise sind dieser E-Mail angehängt und auch auf der NJV-Website (www.njv.de) veröffentlicht worden.

 


Mit besten Grüßen aus Hannover

NJV-Präsidium

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